Verordnung

Wie lange ist meine Verordnung gültig?

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Gesetzlich versicherte Patienten müssen auf Veranlassung der Krankenkasse innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der Verordnung mit der Behandlung beginnen. Verordnungen mit Entlassmanagement müssen binnen 7 Tage begonnen und innerhalb von 12 Tagen beendet werden.
Bei berufsgenossenschaftlichen Verordnungen (Arbeitsunfall) beträgt die Frist 14 Tage, bei der Bundeswehr drei Wochen. Wir sind verpflichtet, diese Vorgaben der Krankenkassen einzuhalten.

Für Privatrezepte gibt es keine zeitlichen Einschränkungen. 

Kann ich mit der Verordnung auch Massagen in Anspruch nehmen?

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Wir wissen, dass Massagen den Körper entspannen. Allerdings ist bei Beschwerden in den meisten Fällen eine andere therapeutische Intervention langfristig sinnvoller, um Schmerzen nachhaltig zu lindern.


Wir bitten um Verständnis, dass wir aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich die auf der Verordnung angegebene Therapie (z. B. MT, KG) durchführen können.

Was bedeutet gesetzliche Zuzahlung?

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Der Wegfall der Praxisgebühr für gesetzlich Versicherte seit Januar 2013 betrifft nicht die Zuzahlung in Physiotherapiepraxen. Die Zahlung im Rahmen einer Heilmittelverordnung ist keine "Praxisgebühr", sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Verordnungsgebühr, geregelt im Sozialgesetzbuch V (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Zuzahlung von:
10 % des Rechnungsbetrages
10 Euro Rezeptgebühr (pro Verordnung)

Wichtig: Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird vollständig an die Krankenkasse abgeführt.

Zahlung:
Die Zuzahlung ist zum ersten Termin fällig in bar zu entrichten. 

Ausnahmen:
🚸 Befreit von der Zuzahlung sind:
✔️ Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung
✔️ Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
✔️ Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), Bundeswehr sowie Privatverordnungen

Termine

Wie erfolgt die Terminvergabe?

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 Die Terminabsprache erfolgt ausschließlich persönlich vor Ort oder telefonisch unter 02773/9 19 77 42.  

Wenn möglich, planen wir alle Termine für eine Verordnung direkt im Voraus. 

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

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Wir sind eine Terminpraxis und reservieren Ihren Termin ausschließlich für Sie. Daher bitten wir Sie, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, spätestens 24 Stunden vor Behandlungsbeginn abzusagen. Andernfalls müssen wir den Termin privat in Rechnung stellen.

Um einen optimalen Behandlungsablauf zu gewährleisten und Ihr Therapieziel zu erreichen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Termine regelmäßig wahrnehmen.

Kann ich auch ohne Termin eine Behandlung bekommen?

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Um Wartezeiten zu vermeiden, erfolgen Behandlungen ausschließlich nach Terminvereinbarung.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es in Ausnahmefällen trotz fester Termine zu kurzen Wartezeiten kommen kann. 

Behandlungsablauf

Benötige ich eine Heilmittelverordnung für die Behandlung in Ihrer Praxis?

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In der Regel erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung. Mit dieser können Sie in unserer Praxis Termine vereinbaren, und wir führen die Behandlung gemäß der ärztlichen Vorgabe durch.

Werden alle Versicherte in Ihrer Praxis behandelt?

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 In unserer Praxis behandeln wir alle gesetzlich und privat Versicherten sowie Selbstzahler. 

Wie lange dauert eine Behandlung?

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Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Krankenkassen für jedes Heilmittel eine feste Behandlungsdauer vorschreiben. In der Physiotherapie beträgt die offizielle Regelbehandlungszeit beispielsweise 15–20 Minuten.

Diese Zeit umfasst jedoch nicht nur die eigentliche Behandlung, sondern auch die Terminvergabe, das An- und Auskleiden sowie die Dokumentation. 

Habe ich mit einem Therapeutenwechsel zu rechnen?

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In der Regel wird Ihnen bei der Terminvergabe eine feste Therapeutin oder ein fester Therapeut zugewiesen. 
Durch Terminverschiebungen, Krankheit oder Urlaub kann es jedoch vorkommen, dass während Ihrer Behandlungszeit ein Wechsel erfolgt. Dies hat keinen Einfluss auf die Qualität der Therapie, da sich unser Team eng abstimmt.

Ein Therapeutenwechsel kann sogar von Vorteil sein, da jede Fachkraft eine individuelle Herangehensweise hat – so können unterschiedliche Perspektiven in Ihre Behandlung einfließen und den Therapieerfolg optimieren.

Was muss ich zur Behandlung mitbringen?

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Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, idealerweise 5 Minuten vorher, damit ausreichend Zeit für alle Formalitäten bleibt. Bringen Sie zudem zu jedem Termin ein großes Handtuch mit. 
 

Bitte bringen Sie die Heilmittelverordnung vor Ihrem ersten Termin bei uns in der Praxis vorbei - gerne können Sie diese auch im Briefkasten hinterlegen - damit wir die Verordnung vor dem ersten Behandlungstermin auf Richtigkeit prüfen und gegebenenfalls ändern lassen können! 

Kosten

Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

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Gesetzlich Versicherte:
Ihre Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten, abzüglich eines Eigenanteils, der je nach Heilmittel variiert. Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, zeigen Sie uns bitte Ihren Befreiungsausweis vor. Über die Höhe des Eigenanteils werden Sie vor dem ersten Behandlungstermin von uns informiert.

Privat Versicherte:
Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie eine Honorarvereinbarung mit den Behandlungskosten. Nach Abschluss der Behandlung stellen wir Ihnen eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können. Die Erstattung erfolgt gemäß Ihrer individuellen Versicherungsbedingungen, und Sie überweisen den Rechnungsbetrag anschließend an uns.

Selbstzahler:
Gerne informieren wir Sie über die Preise für die gewünschte Behandlung.

Wissenswertes

Wie kann ich die Rezeption erreichen?

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Unsere Anmeldung ist täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr besetzt. 

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. 

Wir rufen Sie innerhalb der unten stehenden Zeiten zurück:

Montag bis Donnerstag zwischen 19:00 und 20:00 Uhr
Freitag zwischen 16:00 und 17:00 Uhr 

Was passiert, wenn meine Behandlung beendet ist?

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Vor der Verordnung von Heilmitteln muss der Arzt den Zustand des Patienten anhand entsprechender Diagnostik beurteilen und dokumentieren. Dies gilt auch für Folgeverordnungen.

Um eine lückenlose Fortsetzung der Therapie zu gewährleisten, empfehlen wir, frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arzt aufzunehmen, falls eine Weiterbehandlung erforderlich ist.

Sollte Ihr Arzt keine weitere Verordnung ausstellen, informieren wir Sie gerne über unser zusätzliches Leistungsspektrum.

Wie bekomme ich eine Zuzahlungsbefreiung?

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Die Zuzahlungsbefreiung richtet sich nach dem jeweiligen Bruttohaushaltseinkommen und wird individuell berechnet.

Für weitere Informationen empfehlen wir, direkt Ihre Krankenkasse zu kontaktieren.

Erstattet die Krankenkasse die Ausfallgebühr?

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Eine Ausfallgebühr entsteht ausschließlich durch Eigenverschulden des Patienten und wird von den Krankenkassen nicht erstattet. 
Selbstverständlich bieten wir Ihnen in solchen Fällen einen Ersatztermin an.

Kann ich mein Handtuch in der Praxis lagern?

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Aufgrund des hohen Patientenaufkommens können wir leider keine Handtücher für Sie lagern. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Kann ich mit EC-Karte zahlen?

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Derzeit ist in unserer Praxis nur Barzahlung möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Wie sind die Parkmöglicheiten?

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Vor unserem Haus stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine Parkuhr ins Auto zu legen. 

Was ist Interessant zu wissen?

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Ihre Meinung ist uns wichtig! Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, freuen wir uns über Ihr konstruktives Feedback – wir sind stets bestrebt, unsere Abläufe zu optimieren.

Wenn Sie mit uns zufrieden sind, würden wir uns über eine positive Google-Bewertung sehr freuen!